Kärntner Sozial-Organisationen stellen fest: Armut wird durch Mindestsicherung nicht beseitigt

Experten aus dem Sozialbereich analysieren bei "Sozialer Dialog Konferenz" die Wirkung der Bedarfsorientierten Mindestsicherung

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3. Kärntner Soziale Dialog Konferenz

Am 23. April 2015 hat bereits die 3. Kärntner Soziale Dialog Konferenz stattgefunden, die vom Kärntner Netzwerk gegen Armut und soziale Ausgrenzung in Kooperation mit LH-Stv.in Dr.in Beate Prettner o...

„Bei der Bedarfsorientierten Mindestsicherung in Kärnten hapert‘s gewaltig!“ bringt es Mag. Heinz Pichler, Vorstandsmitglied des Kärntner Armutsnetzwerkes auf den Punkt. Er fordert die rasche Beseitigung gravierender Missstände wie die „Intranspa-renz im Prozess, die Ungleichbehandlung im Vollzug sowie die Gefahr in Armut ab-zurutschen sowie die derzeitige Höhe der Bedarfsorientierten Mindestsicherung“, so Pichler.

Anlässlich der 3. Kärntner Sozialen Dialog Konferenz am 23. April befasst sich das Kärntner Netzwerk gegen Armut und soziale Ausgrenzung mit der Kärntner Mindestsicherungs- und dem Kärntner Chancengleichheitsgesetz. Dabei werden gravierende Missstände ans Tageslicht befördert, deren Beseitigung vehement gefordert wird.

Mag. Martina Kargl (Österreichische Armutskonfererenz), Dr. Gottfried Schweiger (Zentrum für Ethik und Armutsforschung) sowie Mag. Florian Kerschbaumer (AAU Klagenfurt) werden in ihren Beiträgen den Themen Bedarfsorientierte Mindestsicherung (BMS) in Kärnten; Würde, Erwerbsarbeit und BMS sowie der Experimentellen Arbeitsmarktpolitik in Kärnten auf den Grund gehen.

Stopp von „Willkür-Akten“

Wie das geltende Gesetz festlegt, müssten Antragsteller für Bedarfsorientierte Mindestsicherung angemessen über ihre Rechte und Pflichten sowie über den Verfahrensprozess und Antragsvollzug aufgeklärt werden. Es ist erforderlich, dass die Landesregierung mit öffentlichen und bindenden Verordnungen anstelle inoffizieller Erlässe, Transparenz im Vergabe- und Vollzugsprozess der Kärntner Mindestsicherung schafft. Nur damit kann eine Gleichbehandlung gewährleistet und der Willkür ein Riegel vorgeschoben werden.

„Persönliche Vorbehalte, Sympathie oder Antipathie gegenüber Antragstellern dürfen nicht ausschlaggebend für die Beratungsleistungen und die Höhe der bewilligten Mindestsicherung sein!“ fordert Monika Skazedonig, Koordinatorin des Kärntner Armutsnetzwerkes.

Gleichstellung der Antragsteller

Menschen mit psychischen Erkrankungen müssen auf notwendige Assistenzleistungen verzichten, weil sie keinen Rechtsanspruch darauf haben. Es ist dringend notwendig, Menschen mit psychischen Erkrankungen dem Kärntner Chancengleichheitsgesetz zu unterstellen, damit sie Rechtsanspruch auf notwendige Leistungen bekommen.

„Der Tabuisierung von psychischen Erkrankungen muss ein Ende gesetzt werden: psychische Behinderungen müssen als solche gesetzlich anerkannt und anderen Behinderungen gleichgesetzt werden.“, fordert Eva Leutner, Vorstandsmitglied im Kärntner Armutsnetzwerk.

Armutsbetroffen trotz Mindestsicherung

Das Kärntner Netzwerk fordert, dass die Mindestsicherung von max. 820,- Euro mindestens auf die Armutsgefährdungsschwelle von derzeit 1.104,- Euro für Einzelpersonen angehoben wird. Mindestsicherungsbezieher sollen im Auszahlungsmodus den Pensions- oder Arbeitslosenversicherungsbeziehern gleichgestellt werden. Die Mindestsicherung in der derzeitigen Form führt zu einer Erhöhung der Armutsgefährdung! Die Leistungen der Mindestsicherung decken die tatsächlichen Kosten des täglichen Lebens nicht ab. Besonders gravierend ist die Lage in jenen Situationen, in denen die Betroffenen vor außergewöhnlichen Belastungen stehen.

„Geringfügige Beschäftigungen auf dem ersten Arbeitsmarkt führen sofort zu einer Kürzung der Mindestsicherung. Währenddessen reichen die verfügbaren Arbeitsplätze auf dem 2. Arbeitsmarkt für die vielen Betroffenen nicht aus. Ein 3. Arbeitsmarkt wäre dringend notwendig.“ stellt der Vorstand vom Kärntner Armutsnetzwerk fest.

Das Kärntner Netzwerk gegen Armut und soziale Ausgrenzung fungiert als Plattform für die über 40 Mitgliedsorganisationen, um Missstände und eklatante Ungerechtigkeiten in Kärnten aufzudecken, in die öffentliche Diskussion einzubringen und somit politische Veränderungsprozesse anzuregen.

Rückfragen an:

Monika Skazedonig
Koordinatorin
Kärntner Netzwerk gegen Armut und soziale Ausgrenzung
Mobil: 0043 (0) 676 3429448
E-Mail: office@armutsnetzwerk.at
www.armutsnetzwerk.at